Taschengeldliste 2024 – Taschengeldempfehlung vom Jugendamt

Taschengeldliste 2019Die Taschengeldliste 2024 zeigt Ihnen, wie viel Taschengeld für Kinder und Jugendliche angemessen ist. Die Höhe des Taschengelds festzulegen ist für Eltern nicht ganz einfach. Denn oftmals sind sich Eltern und Kinder darüber uneins, wie hoch das Taschengeld sein sollte. Bei dieser Streitfrage kann aber die Taschengeldliste zur Hilfe genommen werden. Die in der Taschengeldliste 2024 angegebenen Werte basieren auf einer Taschengeldempfehlungvom Jugendamt Nürnberg. Dabei ist die Taschengeldtabelle nach dem Kindesalter gestaffelt. Das ist natürlich auch sinnvoll, weil die Bedürfnisse eines Kindes mit zunehmenden Alter steigen. Deshalb sieht die Taschengeldliste vor, das Taschengeld kontinuierlich mit dem Alter anzuheben.

 

Möglichst früh mit dem Taschengeld beginnen

Was einige Eltern sicherlich überraschen dürfte, dass die Taschengeldliste 2024 empfiehlt, den Kindern bereits im Alter von fünf bis sechs Jahren ein regelmäßiges Taschengeld zu geben. Hier kommt es natürlich auch immer darauf an, wie reif das jeweilige Kind bereits ist. Grundsätzlich ist es ohnehin so, dass Sie diese Taschengeldempfehlung des Jugendamts nicht als feste Vorgabe sehen sollten, sondern eher als grobe Richtschnur, wie viel Taschengeld in welchem Alter angemessen ist. Von rechtlichem Standpunkt ist es ohnehin so, dass Kinder kein gesetzliches Anrecht auf Taschengeld haben. Dennoch ist es aus pädagogischer Sicht auf jeden Fall ratsam, Kindern ein regelmäßiges Taschengeld zukommen zu lassen, so dass diese lernen können, mit Geld umzugehen. Nachfolgend finden Sie die aktuelle Taschengeldliste 2024:

Alter des KindesTaschengeld
Unter 6 Jahren1 Euro pro Woche
7 - 8 Jahre2 Euro pro Woche
8 - 9 Jahre3 Euro pro Woche
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10 Jahre15 - 17,50 Euro pro Monat
11 Jahre17,50 - 20 Euro pro Monat
12 Jahre20 - 22,50 Euro pro Monat
13 Jahre22,50 - 25 Euro pro Monat
14 Jahre25 - 30 Euro pro Monat
15 Jahre30 - 37,50 Euro pro Monat
16 Jahre38 - 45 Euro pro Monat
17 Jahre45 - 60 Euro pro Monat
18 Jahre60 - 80 Euro pro Monat


Taschengeld nur bei kleineren Kindern wöchentlich auszahlen

Laut Taschengeldliste 2023 sollten Kinder bereist im Alter von fünf bis sechs Jahren ein regelmäßiges Taschengeld erhalten. Spätestens jedoch, wenn das Kind in die Schule kommt, wird es Zeit damit zu beginnen, Ihrem Kind regelmäßig Taschengeld zu geben. In den Anfangsjahren sollten Eltern ihren Kindern das Taschengeld laut Taschengeldempfehlung vom Jugendamt Nürnberg wöchentlich auszahlen.

Beachten Sie jedoch, dass die Taschengeldliste vorsieht, ab einem Alter von zehn Jahren den Auszahlungsrhythmus für das Taschengeld anzupassen. Während Kinder bis zehn Jahre ihr Taschengeld noch wöchentlich erhalten sollten, empfiehlt das Jugendamt später dann auf eine monatliche Auszahlung des Taschengelds umzustellen. So sollte laut Taschengeldempfehlung vom Jugendamt ein Kind im Alter von zehn Jahren zwischen 15 Euro und 17,50 Euro Euro pro Monat erhalten. Danach wird das monatliche Taschengeld gemäß der Taschengeldliste jedes Jahr nach oben angepasst. Im Alter von 18 Jahren sieht die Taschengeldliste 2024 dann ein maximales Taschengeld von 80 Euro pro Monat vor. Beachten sollten Eltern, dass das Taschengeldempfehlung vom Jugendamt nur solange gilt, bis die Kinder eigenes Geld verdienen und nicht mehr finanziell abhängig sind von den Eltern.

Taschengeldliste 2024 an familiäre Finanzsituation anpassen

Natürlich müssen Sie bei der Planung des Taschengeld auch immer die finanzielle Situation berücksichtigen. Gerade bei Familien mit vielen Kindern lässt sich oftmals aufgrund fehlender Mittel, der Taschengeldempfehlung des Jugendamt nicht nachkommen. Dann es natürlich ganz selbstverständlich, dass Sie von der Taschengeldliste 2023 etwas nach unten abweichen müssen. Für diesen Fall lautet unsere Empfehlung, immer möglichst offen und ehrlich mit den Kindern über das Thema Geld zu sprechen.

Was muss vom Taschengeld bezahlt werden?

Die Taschengeldliste 2024 liefert zwar einen Anhaltspunkt, wie viel Taschengeld ein Kind erhalten sollte, es bleibt aber noch die Frage, was das Kind davon alles bezahlen sollte. Was sollte man vom Taschengeld bezahlen müssen und was nicht? Es ist zunächst einmal ratsam, wenn Eltern trotz Taschengeld weiterhin die alltägliche Ausgaben wie Nahrungsmittel, Kleidung, Fahrtkosten und Schulsachen übernehmen. Denn andernfalls würde das Risiko bestehen, dass das Kind am falschen Ende spart. Kinder sollten das Taschengeld in erster Linie dazu verwenden, um ihre individuellen Wünschen wie etwa Spielzeug, Zeitschriften oder Süßigkeiten damit zu finanzieren. In diesem Bereich sollten Eltern sich dann auch möglichst wenig einmischen. Denn auch aus Fehlkäufen können die Kinder fürs spätere Leben lernen. Weiterhin ist es empfehlenswert, dass die Kinder außerplanmäßige Freizeitaktivitäten wie etwa einen Kinobesuch von ihrem Taschengeld finanzieren müssen.