Bürgergeld Liste 2023 | Wie viel Bürgergeld im Monat?

Bürgergeld Liste 2023Wenn Sie wissen wollen, wie viel Bürgergeld im Monat Ihnen zusteht, sollten Sie einen Blick auf die Bürgergeld Liste 2023 werfen. Zum Ende das Jahres 2022 war es mit dem ungeliebten Hartz IV vorbei. Stattdessen gibt es nun das neue Bürgergeld. Im Zuge des Wechsels von Hartz IV zum Bürgergeld hat man auch die Regelsätze angepasst. Dadurch können sich die Leistungsempfänger über mehr Geld im Monat freuen. Nachfolgend haben wir eine Bürgergeld Liste 2023 für Sie zusammengestellt, aus der sie die neuen Regelsätze ablesen können.

Unterschiedliche Regelsätze beim Bürgergeld

Beim Bürgergeld gibt es verschiedene Regelsätze. Zum einen existieren unterschiedliche Regelsätze für Volljährige und Minderjährige. Bei Minderjährigen hängt es vom Alter ab, wie viel Bürgergeld im Monat sie erhalten. Zum anderen muss man auch unterscheiden, zwischen alleinstehenden Leistungsempfängern und denjenigen, die sich in einer Partnerschaft befinden.

Mehr Bürgergeld für Alleinstehende

Wenn der Leistungsempfänger volljährig und alleinstehend ist, bekommt er pro Monat 502 Euro Bürgergeld. Im Vergleich zu Hartz IV ist das ein Plus von 53 Euro im Monat. Dagegen liegt der Regelsatz für Leistungsempfänger, die sich in einer Partnerschaft befinden, etwas nieder. Falls man in einer Partnerschaft lebt, muss man sich mit 451 Euro Bürgergeld im Monat begnügen. Nichtsdestotrotz bekommen auch Leistungsempfänger in einer Partnerschaft dank der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld jetzt 50 Euro mehr pro Monat. Die folgende Bürgergeld Liste 2023 gibt es einen Überblick über die verschiedenen Regelsätze, sodass Sie direkt sehen können, wie viel Bürgergeld im Monat Ihnen zusteht.

Bürgergeld Liste 2023

Regelbedarf für  Summe
Alleinstehende 502 Euro
Bürgergeldempfänger in einer Partnerschaft 451 Euro
Volljährige von 18 – 24 Jahre

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen

402 Euro
Minderjährige von 14 – 17 Jahre 420 Euro
Minderjährige von 6 – 13 Jahre 348 Euro
Minderjährige von 0 – 5 Jahre 318 Euro

Zusätzliche Leistungen für Bürgergeldempfänger

Ergänzend zu den in der Bürgergeld Liste angegeben Regelsätzen, können die Bürgergeldbezieher noch weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Denn das Jobcenter zahlt zusätzlich auch die Unterkunft und Heizkosten. Mit der Umstellung von Hartz IV zum Bürgergeld hat man gleichzeitig auch eine Karenzzeit von zwölf Monaten eingeführt. Während dieser Karenzzeit übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Wohnung des Bürgergeldempfängers ohne die Angemessenheit der Wohnung zu überprüfen. Im Gegensatz dazu werden die Heizkosten aber von Beginn an nur in angemessener Höhe vom Amt übernommen. Anders als die Heizkosten sind die Stromkosten bereits in den Regelsätzen enthalten und werden daher nicht zusätzlich vom Jobcenter erstattet.