Corona Kinderbonus ab September 2020

Für wen lohnt sich der Corona Kinderbonus?Wir verraten Ihnen, für wen sich der Corona Kinderbonus lohnt und wer beim Familienbonus letzten Endes leer ausgehen wird. In der Corona Krise hatten es Familien mit Kindern aufgrund der zeitweiligen Kita- und Schulschließungen besonders schwer. Dem wollte die Bundesregierung Rechnung tragen und hat deshalb beschlossen, im Rahmen des Konjunkturpakets auch einen Bonus speziell für Familien mit Kindern auf den Weg zu bringen.

Diesen Kinderbonus sollen alle Eltern, die auch Kindergeld beziehen, erhalten. Allerdings gibt es eine entscheidende Einschränkung beim Kinderbonus. Nachfolgend gehen wir der Frage auf den Grund, für wen sich der Corona Kinderbonus lohnt und wer beim Familienbonus am Ende in die Röhre guckt.

Corona Kinderbonus an Kindergeldanspruch gekoppelt

Die Pläne für den jetzt von der Bundesregierung beschlossen Kinderbonus sehen vor, dass Eltern für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, 300 Euro zusätzlich zum Kindergeld bekommen. Daraus folgt, dass Eltern auch noch für ein volljähriges Kind, das ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, den Familienbonus beziehen können, wenn ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es reicht aus, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld an einem Tag des Jahres 2020 erfüllt waren, um den Bonus zu erhalten. Sogar bei Kindern, die erst Ende dieses Jahres geboren werden, können sich die Eltern später noch über den Corona Familienbonus freuen.

Familienbonus wird zusammen mit Kindergeld ausgezahlt

Es ist geplant den Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld an die Eltern auszuzahlen. Allerdings soll nicht die komplette Summe auf einen Schlag überwiesen werden, sondern verteilt auf zwei Monatsraten. Die erste Rate soll den Eltern im September am selben Termin wie das Kindergeld ausgezahlt werden. Die zweite Rate folgt dann im Oktober dieses Jahres.

Corona Kinderbonus wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet

Auf den ersten Blick erhalten alle Familien in Deutschland, die im Jahr 2020 einen Anspruch auf Kindergeld haben, den Familienbonus ausgezahlt. Bei genauerem Hinschauen wird jedoch deutlich, dass sich der Corona Kinderbonus nicht für alle Familien in Deutschland in gleichem Maße lohnt. Die Ursache dafür ist, dass der Familienbonus bei der Einkommensteuererklärung mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet wird.

Die Antwort auf die Frage, für wen sich der Corona Kinderbonus lohnt, hängt also immer von der Einkommenssituation der Eltern ab. In erster Linie lohnt sich der Kinderbonus deswegen für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen. Dagegen lohnt sich der Corona Kinderbonus für Familien mit höherem Einkommen kaum oder sogar überhaupt nicht.

Familien mit höherem Einkommen profitieren nicht vom Familienbonus

Steuerexperten haben ermittelt: Verheiratete Eltern können den Corona Familienbonus bis zu einem Jahreseinkommen von 67.8000 Euro in vollem Umfang ausnutzen. Unverheiratete Eltern profitieren bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 33.900 Euro vollumfänglich von dem Bonus. Mit steigendem Einkommen verringert sich dann der Nutzen aus dem Familienbonus zunehmend. Wenn die Eltern verheiratet sind und mehr als im 85.900 Euro im Jahr verdienen, lohnt sich der Corona Kinderbonus überhaupt nicht mehr für sie. Bei unverheirateten Eltern ist der Bonus ab einer Einkommensgrenze von 42.950 Euro nutzlos.

Für Eltern, die Hartz IV bekommen, lohnt sich der Familienbonus ebenfalls. Sie können in vollem Umfang davon profitieren, weil der Bonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaktes noch eine weitere Maßnahme beschlossen, über die sich alleinerziehende Eltern freuen können. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass alleinerziehende Eltern in der Corona Krise einen höheren Betreuungsaufwand bewältigen mussten, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG für zwei Jahre angehoben. Dadurch steigt er für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 Euro pro Jahr. Zuvor war der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 Euro im Kalenderjahr begrenzt.