Schülerkonto – Girokonto für minderjährige Kinder

SchülerkontoTaschengeld hilft Kindern den Umgang mit Geld erlernen. Doch wie sieht es mit einem eigenen Konto aus? Heutzutage bieten nahezu alle Banken ein Schülerkonto bzw. Jugendkonto für Minderjährige an. Doch ist es wirklich sinnvoll, so ein Schülerkonto für das Kind einzurichten? Wenn man bedenkt, dass heute im Alltagsleben niemand mehr ohne Girokonto auskommt, ist es durchaus sinnvoll, auch einem Kind frühzeitig den Umgang mit einem Girokonto näherbringen. Dafür ist das Schülerkonto gut geeignet.

Schülerkonto erst ab zwölf Jahren sinnvoll

Nun stellt sich natürlich die Frage, in welchen Alter es sinnvoll ist eine Schülerkonto einzurichten. Grundsätzlich sollten Eltern nicht zu früh ein Girokonto für ihren Sohn oder ihre Tochter einrichten. Während es beim Taschengeld empfohlen wird, bereits im Alter von fünf bis sechs Jahren zu beginnen, sollten Eltern mit der Eröffnung eines Schülerkontos auf jeden Fall ein paar Jahre länger warten. Erziehungsexperten raten, dem Kind erst im Alter von zwölf Jahren ein Schülerkonto zugänglich zu machen. Vorher ist ein Girokonto für Kinder noch nicht sinnvoll.

So eröffnen Sie ein Kinderkonto

Kinder unter 18 Jahren können allein kein Schülerkonto eröffnen. Hierzu bedarf es nämlich immer einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. In diesem Fall ist es sogar erforderlich, dass beide Erziehungsberechtigte den Antrag auf Eröffnung des Kontos unterzeichnen. Dabei ist es normalerweise notwendig, dass die Ausweise aller Beteiligten in der Bankfiliale vorgelegt werden. Wenn das Jugendkonto allerdings bei einer online Bank eröffnet werden soll, kann man alternativ auf das Post-ident-Verfahren zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie sich lediglich mit Ihrem Ausweis in die nächstgelegene Postfiliale begeben.

Jugendkonto ohne Kontoführungsgebühren

Während bei der Mehrzahl der für Erwachsenen angeboten Girokonten immer noch Kontoführungsgebühren anfallen, werden die Schülerkonten fast immer kostenlos zur Verfügung gestellt. In der Regel fallen weder Einrichtungsgebühren noch Kontoführungsgebühren bei einem Girokonto für Kinder an. Die meisten Banken verzichten bis zum Ende der Ausbildungszeit darauf, Gebühren zu erheben. Bei Erreichen der Volljährigkeit muss der Kontoinhaber zumeist eine Ausbildungsbescheinung oder Studienbescheinigung vorlegen, damit das kostenlose Schülerkonto nicht in ein normales Girokonto mit Kontoführungsgebühren umgewandelt wird.

Zinsen beim Schülerkonto

Die Dispozinsen spielen beim Jugendkonto keine Rolle. Denn eine Jugendkonto kann nur als Guthabenkonto geführt. Es wird also kein Dispokredit eingeräumt. Das ist natürlich auch sinnvoll, damit das Kind nicht unbedarft in die Schuldenfalle rutschen kann. In puncto Zinsen sind beim Girokonto für Kinder daher nur die Guthabenzinsen von Interesse. Während eine Banken überhaupt keine Zinsen für Ersparnisse auf dem Schülerkonto gutschreiben, bietet andere Banken eine geringfügige Guthabenverzinsung beim Kinderkonto an. Wenn Eltern verhindern wollen, dass Abgeltungssteuer auf diese Zinsen einbehalten wird, empfiehlt es sich bei der Bank einen Freistellungsauftrag für das Kind einzurichten. In Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase können Sie aber keine hohe Zinsen beim Jugendkonto erwarten. Zum Zwecke der Geldanlage ist ein Schülerkonto daher nicht geeignet. Lesen Sie hier nach, welche alternativen Geldanlagen für Kinder eher zu empfehlen sind.