Kinderzulage bei der Riester Rente – Bonus pro Kind

Kinderzulage RiesterDurch die Kinderzulage wird die Riester Rente für Familien mit Kindern besonders interessant. Bis zu 300 Euro pro Kind können Eltern je nach Alter des Kindes zusätzlich zur Grundzulage erhalten. Durch die Kinderzulage reduziert sich der von den Eltern in den Riester Vertrag einzuzahlende Beitrag merklich.

Staatliche geförderte Riester Verträge

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen gefördert wird. Die Riesterrente richtet sich primär an Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darüber hinaus können aber auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Beamte, Soldaten und Bezieher von Arbeitslosengeld von der Riester Rente profitieren. Wenn diese förderberechtigten Personen mindestens 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem letzten Jahr in einen Riester Vertrag einzahlen, bekommen sie vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro.

Doch warum ist das Riesterrente gerade für Arbeitnehmer mit Kindern so interessant. Das hängt damit zusammen, dass Riester Sparer mit Kindern neben der Grundzulage auch noch eine Kinderzulage als Bonus für jedes Kind bekommen können. Dank der Kinderzulagen sinkt der Sparbeitrag, den Eltern aus eigenen Mitteln in den Riester-Vertrag einzahlen müssen, deutlich.
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Kinderzulage an Kindergeldanspruch geknüpft

Voraussetzung für den Erhalt der Kinderzulage ist allerdings, dass für das Kind auch ein Kindergeldanspruch besteht. Die Kinderzulage erhalten Eltern demnach auf jeden Fall solange, bis ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Doch auch nachdem das Kind volljährig geworden ist, muss die Kinderzulage bei der Riester Rente nicht zwangsläufig wegfallen. Denn für volljährige Kinder, die ein Studium absolvieren oder eine Ausbildung machen, kann bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Demzufolge können Eltern in diesem Zeitraum auch weiterhin mit der Kinderzulage bei der Riester-Rente rechnen.

Höhe der Kinderzulage bei der Riester Rente

Doch wie hoch ist die Kinderzulage bei der Riester Rente? Die Höhe der Kinderzulage bei der Riesterrente hängt davon ab, wann das Kind geboren wurde. Wenn das Kind vor 2008 geboren wurde, erhalten Eltern pro Jahr eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, bekommen Eltern sogar einen Bonus in Höhe von 300 Euro im Jahr. Demnach bekäme eine Familie mit zwei Kindern, von denen eins vor 2008 und eins nach 2008 geboren ist, eine Kinderzulage in Höhe von 485 Euro im Jahr für ihren Riester Vertrag.

Kinderzulage bei Ehepartnern mit Kindern

Wenn beide Ehepartner rentenversicherungspflichtig sind, können auch beide Ehepartner separat einen Riester Vertrag abschließen und haben dann jeweils Anspruch auf den Grundfreibetrag in Höhe von 175 Euro im Jahr. Falls jedoch nur ein Ehepartner in die Rentenversicherung einzahlt, ist der andere Partner mittelbar förderberechtigt und kann dennoch einen staatlich geförderten Riester Vertrag abschließen. In diesem Fall muss er lediglich den Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr in einen Riester-Vertrag einzahlen, um sich die Grundzulage zu sichern.

Im Gegensatz zu der Grundzulage, die jeder Ehepartner ausschöpfen kann, wird die Kinderzulage für jedes Kind aber nur einmal pro Familie gewährt. Im Normalfall wird dem Elternteil, dem auch das Kindergeld überwiesen wird, die Kinderzulage für alle Kinder gutgeschrieben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Kinderzulage bei der Riester Rente auf das andere Elternteil übertragen zu lassen.