Kindergeld wird erhöht

KindergelderhöhungEs gibt gute Nachrichten für alle Familien mit Kindern in Deutschland. Ab Mitte des Jahres werden sie etwas mehr Geld zur Verfügung haben. Denn die Bundesregierung hat eine Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019 beschlossen.

Kindergeld steigt um 15 Euro im Monat

Wer Anspruch auf Kindergeld hat, wird ab dem zweiten Halbjahr 2019 etwas mehr Geld im Portemonnaie haben. Pünktlich zum 1. Juli 2019 wird das Kindergeld um 15 Euro im Monat für jedes Kind angehoben. Dadurch steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 194 Euro im Monat auf 204 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern nach der Kindergelderhöhung 210 Euro im Monat statt wie bisher 200 Euro im Monat. Für das vierte Kind und alle weiteren Kinder gibt es in Zukunft 235 Euro monatlich. Somit wird eine Familie mit vier Kindern durch die Kindergelderhöhung 2019 zukünftig jeden Monat 853 Euro Kindergeld (204 Euro + 204 Euro + 210 Euro + 235 Euro) von der Familienkasse ausgezahlt bekommen. Vor der Kindergelderhöhung waren es nur 813 Euro (194 Euro + 194 Euro + 200 Euro + 225 Euro) im Monat. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Kindergeld vor und nach der Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019.

Anzahl der Kinder

Kindergeld nach dem 1. Juli 2019

Kindergeld vor dem 1. Juli 2019

1. Kind

204 Euro

194 Euro

2. Kind

204 Euro

194 Euro

3. Kind

210 Euro

200 Euro

4. Kind

235 Euro

225 Euro

jedes weitere Kind

235 Euro

225 Euro

Kinderfreibetrag wird 2019 auch erhöht

In Deutschland haben Familien die Wahl, ob sie sich jeden Monat das Kindergeld von der Familienkasse überweisen lassen wollen oder aber durch den Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen wollen. Genauso wie das Kindergeld wird in diesem Jahr auch der Kinderfreibetrag erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2019 von 7.428 Euro auf 7.620 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dabei setzt sich der Kinderfreibetrag folgendermaßen zusammen:

  • 2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
    4.980 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Wenn die Eltern getrennt leben, wird für jedes Elternteil der halbe Kinderfreibetrag angesetzt. Ob Kinderfreibetrag oder aber Kindergeld die finanziell bessere Wahl ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern muss immer für den Einzelfall berechnet werden. Im Rahmen einer Günstigerprüfung überprüft das Finanzamt, was für den jeweiligen Steuerpflichtigen die finanziell sinnvollere Variante ist.

Kinderzuschlag wird ebenfalls angehoben

Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld auch noch den Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag wird im Jahr 2019 ebenfalls erhöht. Der Höchstbetrag pro Monat wird zum 1. Juli 2019 um 15 Euro für jedes Kind angehoben. Damit steigt der Höchstbetrag von 170 Euro im Monat auf 185 Euro im Monat. Darüber hinaus profitieren Alleinerziehende auch noch davon, dass Unterhaltsleistungen zukünftig nur noch anteilig und nicht mehr in vollem Umfang angerechnet werden.